Prüfungen und Tests

Sachkundenachweis als Bestandteil des Hundeführerscheins

 

In regelmäßigen Abständen kann in der Hundeschule Brandenburg/Plaue der Sachkundenachweis abgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine Theorieprüfung, bei der aus einem Fragenkatalog von 170 Fragen insgesamt 40 Fragen aus verschiedenen Bereichen ausgewählt werden, die durch den Hundehalter korrekt beantwortet werden müssen. Hierfür erhalten Sie von uns eine Broschüre, die Sie sich im Selbststudium erarbeiten.

 

 

Hundeführerschein

 

Als Abschluss der Hundeschule bieten wir unseren Mensch-Hund-Teams das Ablegen des Hundeführerscheines an. Hierbei wird die Leinenführigkeit, das Laufen ohne Leine, die Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Steh“ und „Bleib“ sowie das Abrufverhalten geprüft. Die Hunde werden mit den unterschiedlichsten Reizen (Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator...) konfrontiert, um die Impulskontrolle der Hunde sowie das Einwirken des Menschen bei Fehlverhalten beurteilen zu können. Im Vorfeld muss ein Sachkundenachweis durch den Hundehalter abgelegt werden.

 

 

Hundeführerschein Kinder



Einmal im Jahr führen wir die VeranstaltungHundeführerschein für Kinderdurch. Diese ist für Kinder ab 6 Jahren geeignet und besteht aus einem kleinen theoretischen Frageteil und einem Praxisteil. In der Regel handelt es sich um Hunde, die mit ihren Besitzern schon Grundlagen in den Junghundekursen gesammelt haben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Kinder mit einer sehr natürlichen Art an die Arbeit mit den Hunden gehen und, auch wenn sie nicht jeden Tag mit diesen arbeiten, gute Leistungen erbringen. Die Kind-Hund-Teams erhalten ein Zertifikat.

 

 

Sachkundenachweis nach § 11 gemäß Hundehalterverordnung Land Brandenburg

 

Hundehalter, deren Hunde durch die Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden, müssen die geforderte Sachkunde nachweisen. Für die Vorbereitung und die entsprechende Prüfung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

Negativgutachten/Wesenstest

 

Mit dem Negativgutachten kann jeder Hundehalter, der einen Hund gemäß § 8 Abs. 3 Hundehalterverordnung hält, der zuständigen Behörde nachweisen, dass sein Hund keine gesteigerte Aggressivität besitzt. Hierbei wird der Hund nach seinem Wesen und Verhaltensmustern begutachtet. Dieses Gutachten umfasst einen praktischen und einen Befragungsteil, den wir gern mit Ihnen durchführen.

 

 

Hundeschulinterne Begleithundeprüfung

 

Gern können Sie bei uns die Begleithundeprüfung ablegen. Hierbei richten wir uns nach den Vorgaben des VDH, wonach die Prüfung aus zwei Praxisteilen, dem Unterordnungs- und dem Straßenteil besteht. Während der Kurse wird auf dieses Anforderungsniveau hingearbeitet. Voraussetzung für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung ist der bestandene Sachkundenachweis, den Sie bei uns auch in Verbindung mit der Begleithundeprüfung ablegen können. Wir betrachten die Prüfung als schönen Abschluss nach mehrmonatigem Besuch unserer Hundeschule.

 



Eignungstest Therapiebegleithund/Besuchshund

 

Der Therapiehund: „Ein Therapiehund arbeitet immer zusammen mit seiner festen Bezugsperson, also in der Regel mit seinem Besitzer. Dieser absolviert mit ihm die Ausbildung und legt zusammen mit ihm die Prüfung ab.“ Der Hundeführer benötigt hierfür eine therapeutische oder medizinische Ausbildung. Die Einsatzmöglichkeiten für den Einsatz eines solchen Hundes sind sehr umfangreich.

 

Der Besuchshund: Diese Hunde besuchen mit ihrem Besitzer unterschiedlichste „Einrichtungen ohne therapeutischen Hintergrund. Der Hund ist „lediglich“ anwesend und erzielt eine gewisse Wirkung nur durch seine bloße Präsenz.“ Kleine Kunststücke lockern hierbei die Atmosphäre auf und bereiten dem Besuchten viel Freude. Der Besuchshund wird auch in der „Tiergestützten Pädagogik“ eingesetzt. Dies setzt eine pädagogische Ausbildung des Hundeführers voraus.

 

Der Test besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Inhalte werden im Vorfeld ausgiebig erarbeitet. In dieser Phase werden wir erkennen, ob das jeweilige Mensch-Hund-Team den Anforderungen gewachsen ist. Die Hunde sollten mindestens ca. 15 Monate und sozial verträglich sein. Die Inhalte der Begleithundeprüfung sollten beherrscht werden.

 

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© Yvonne Budick